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   ©H.J. Meier

Die offizielle Homepage des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes e.V.

Von seinen frühesten Anfängen her wurde der Deutsch-Kurzhaar als vielseitiger Jagdgebrauchshund gezüchtet und ausgebildet. 

Wir wollen den Deutsch-Kurzhaar, der sich nach dem Schuss bewährt und der vor dem Schuss den Jäger, der den Blick für diese besonderen Eigenschaften nicht verloren hat, durch seine Eleganz, seinen Suchenstil, sein Vorstehen und  seine feine Manieren begeistern kann.

Inserate

Die Anzeigen sind im Jahr 2024 in allen Rubriken kostenlos!

Wurde bereits auf der Homepage www.deutsch-kurzhaar.de inseriert, schicken Sie bitte die Anzeige nochmals an inserate@dk-verband.de.

Sollten bei einem Hund Probleme beim Gebiss auftreten (Bruch eines Fangzahnes, Absplitterungen, Entfernungen von Zähnen etc.), so ist vor dem Gang zum Tierarzt, es unbedingt erforderlich, dass Sie vorher Kontakt mit einem Spezialzuchtrichter/ Formwertrichter aufnehmen. Nur dieser ist berechtigt Aussagen über das korrekte Gebiss und den aktuellen Zustand zu machen. Atteste von Tierärzten müssen im Nachgang angefertigt werden!

Atteste vor einer Begutachtung durch den Spezialzuchtrichter/ Formwertrichter werden nicht anerkannt!

Zulassungsbedingungen Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung

(3) Ausländische Hunde, die in einem anerkannten ausländischen Zuchtbuch eingetragen sind, können unter der Voraussetzung, dass sie die unter Ziffer 1 geforderten bzw. vergleichbaren Bedingungen erfüllen, durch Beschluss des Präsidiums zur Prüfung zugelassen werden.

Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

4) Die Zulassungsbedingungen müssen am Tage der Nennung erfüllt sein.

(5) Die Nennung muss über die Vorsitzenden der zuständigen Klubs zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Termin erfolgen.

(6) Soweit Zulassungsbeschränkungen notwendig werden, werden diese vom geschäftsführenden Präsidium festgelegt und in der Ausschreibung bekannt gegeben.

(7) Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Verband behält sich die Entscheidung vor.

Auszug aus der Zuchtordnung

§ 4 (9) Zuchthunde/Zuchtzulassung

Ausländische Hunde

a) DK-Hunde, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland gezüchtet wurden und die von der FCI anerkannte Export-Ahnentafeln haben (FCI-Mitgliedsländer und FCI-Vertragspartner), können, sobald sie in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, in das Zuchtbuch des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes übernommen werden. Züchter aus diesen Ländern erhalten keine deutschen Ahnentafeln.

b) Sie können zur Zucht zugelassen werden, wenn sie und ihre Eltern und Großeltern alle Voraussetzungen der Zuchtordnung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes erfüllen.

Hierbei werden vergleichbare ausländische Prüfungen anerkannt. Die HD-Freiheit des importierten Hundes muss vom HD-Gutachter des DK-Verbandes bestätigt werden. Die Reinzucht ist über 5 Generationen nachzuweisen.

Der Wesenstest wird bei allen Anlagenprüfungen (Derby, Solms, AZP) geprüft! Dies gilt es zu üben!

Letzte Aktualisierung: 07.09.2024 ***  11.36 Uhr *** Startseite ***Zuchtwesen *** Zuchtbuch 2024 *** Hunde *** Zuchtrüden *** Welpen


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